Teile einer wissenschaftlichen Arbeit

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Eine wissenschaftliche Arbeit besteht aus verschiedenen Teilen, die üblicherweise in folgender Reihenfolge angeordnet sind[1]:

Deckblatt

Grundsätzlich sollte Ihr Deckblatt folgende Angaben enthalten:

  • Name der Hochschule
  • Fakultät und Studiengang
  • Art der Arbeit (Seminararbeit, Diplomarbeit etc.)
  • Leiter*in der Veranstaltung (inklusive Bezeichnung des Lehrstuhls) oder Name und Titel des*der Betreuers*in
  • Bei Seminararbeiten: aktuelles Semester und Bezeichnung des Seminars- Thema der Arbeit
  • Verfasser*in (Vor- und Nachname, Studiengangbezeichnung, Fachsemester,Matrikelnummer)
  • Abgabetermin

Das Titelblatt wird bei der Seitenzählung grundsätzlich mitgezählt, erhält jedoch selbst keine Seitenzahl. Die Kennzeichnung beginnt auf dem Titelblatt folgender Seite mit II. Ein Muster für ein Titelblatt finden Sie in neo unter ZO IBIS unter Dateien. Für einzelne Studiengänge gibt es bereits vorgefertigte Deckblätter, die verpflichtend zu verwenden sind.

Für einzelne Studiengänge gibt es bereits vorgefertigte Deckblätter, die verpflichtend zu verwenden sind.

Vorwort oder Vorbemerkung

Ein Vorwort ist in den üblichen Hochschularbeiten (Seminar-, Haus-, Bachelorarbeit) eher ungewöhnlich, da diese Ausarbeitungen in der Regel nicht veröffentlicht werden. Vielmehr findet das Vorwort seine Verwendung in Dissertationen (Doktorarbeiten) und Publikationen. Das Vorwort befindet sich vor dem Inhaltsverzeichnis und sollte nicht länger als 10% des Haupttextes sein. Kurze Vorworte, bis zu einer Seite, werden nicht als Vorwort, sondern als Vorbemerkung bezeichnet.

  • Das Vorwort dient häufig als Danksagung. Teilweise wird es auch in diversen Publikationen dafür genutzt, den*die Autor*in als Person vorzustellen.
  • Das Vorwort wird durch das Datum und den Namen des*der Autors*in geschlossen.

Inhaltsverzeichnis

Das Inhaltsverzeichnis erfasst sämtliche Gliederungsteile, die ihm folgen, d. h. Titelseite und Vorwort erscheinen nicht im Inhaltsverzeichnis.

Das Inhaltsverzeichnis entspricht der Gliederung, versehen mit Seitenzahlen (nur Beginn des entsprechenden Teils, nicht von/bis). Da die Seitenzahlen erst endgültig feststehen, wenn alle anderen Teile druckreif sind, wird das Inhaltsverzeichnis am Schluss angefertigt. Vorsichtshalber sollten an dieser Stelle nochmals alle Hinweise im Text auf entsprechende Seiten überprüft werden. In das Inhaltsverzeichnis werden folgende Bestandteile der Arbeit aufgenommen:

  • Abkürzungsverzeichnis (römische Nummerierung)
  • Abbildungsverzeichnis (römische Nummerierung)
  • Tabellenverzeichnis (römische Nummerierung)
  • Textteile beginnend mit der Einleitung (ab hier arabische Nummerierung, beginnend mit Seite 1)
  • Anhang
  • Literaturverzeichnis

Die Gliederung der Arbeit sollte so gestaltet sein, dass die Struktur der Arbeit schon alleine optisch schnell erkennbar wird.Einem längeren Inhaltsverzeichnis (i. d. R. bei mehr als zwei Seiten) kann eine „Inhaltsübersicht“ oder „Kurzübersicht“ vorangestellt werden. Hierin werden die Hauptpunkte der Gliederung, i. d. R. die ersten zwei Gliederungsebenen auf einer Seite, dargestellt

Siehe auch:

Weitere Verzeichnisse

Abkürzungsverzeichnis:

Alle nicht allgemein bekannten Abkürzungen müssen in einem Abkürzungsverzeichnis aufgeführt werden. Abbildungsverzeichnis: Alle im Text platzierten Abbildungen und Schaubilder werden mit Hinweis auf die jeweilige Seitenzahl in einem Abbildungsverzeichnis aufgeführt. Tabellenverzeichnis: Alle im Text platzierten Tabellen werden mit Hinweis auf die jeweilige Seitenzahl in einem Tabellenverzeichnis aufgeführt.

Text

Die Textlänge wird von dem*der Betreuer*in der Arbeit festgelegt. Empfohlene Textlängen sind für:

  • Bachelorthesis: ca. 60 Seiten
  • Masterthesis: ca. 80 Seiten

Sind viele Abbildungen und Tabellen im Text enthalten, so erhöht sich entsprechend die vorgegebene Textlänge.

Siehe auch

Tabellen und Abbildungen

Enthält eine wissenschaftliche Arbeit Tabellen oder Abbildungen, müssen folgende Regeln beachtet werden:

  • Die Tabellen und Abbildungen werden jeweils durchnummeriert (einfach oder mit Kapitelbezug).
  • Die Abbildungen bzw. Tabellen müssen jeweils unterhalb oder oberhalb gekennzeichnet werden, z. B. Abb. 7: Graphische Darstellung des Marketing-Mix.
  • Tabellen müssen einen Text enthalten, der nach Möglichkeit folgende Kriterien beinhalten sollte[2]:
    • sachliche, räumliche und zeitliche Bestimmung
    • Gliederungsbegriffe mit dem Wort „nach“, z. B. „Steueraufkommen in derBRD 1977 nach Steuerart und Land“
  • Die Quelle muss angegeben werden (s. Zitierregeln). Dies gilt auch für Tabellen und Abbildungen im Anhang. Diese Quellen werden auch im Literaturverzeichnis genannt.
  • Wird aus mehreren Tabellen oder Abbildungen fremder Autor*innen eine neue Tabelle oder Abbildung erstellt, so sind sämtliche Quellen aufzuführen.
  • Bezieht sich der*die Verfasser*in bei seiner*ihrer Arbeit auf eine dieser Darstellungen, so ist die Nummer der Tabelle oder Abbildung aufzuführen. Zur Vereinfachung für den*die Leser*in empfiehlt es sich, gleichzeitig die Seitenzahl anzugeben, auf welcher die Darstellung zu finden ist.
  • Das Abbildungs- und Tabellenverzeichnis wird nach dem Inhaltsverzeichnis aufgeführt und mit römischen Seitenzahlen nummeriert.
  • Haben Sie die Abbildung bzw. Tabelle selbst dargestellt und modifiziert muss dies durch den Zusatz „Eigene Darstellung“ gekennzeichnet werden.
Beispiel für die Abbildungsgestaltung
Beispiel für die Tabellengestaltung

Für Quellenangaben bei Abbildungen und Tabellen gelten die gleichen Regeln wie für das Zitieren.



Anhang

In den Anhang gehören ergänzende Materialien. Das können z. B. Unterlagen des Unternehmens sein, mit dessen Hilfe die Arbeit erstellt wurde sowie Statistiken, Tabellen, der genaue Wortlaut von Interviews, Fragebogen und Auswertungen von Befragungsaktionen etc. Es sollten nur solche Anhänge aufgenommen werden, auf die im Textteil Bezug genommen wird. Für die Reihenfolge des Anhangs gibt es keine Regelung. Ist keine Systematik zwischen den einzelnen Teilen zu erkennen, hängt die Reihenfolge i. d. R. vom Textbezug ab. D. h., der Teil des Anhangs, der im Text zuerst genannt wird, erscheint auch im Anhang zu Beginn. Die einzelnen Teile des Anhangs werden durchnummeriert (z. B. Anhang 1). Bei dem Verweis im Text sollten Nr. und Seite des Anhangs angegeben werden, um dem*der Leser*in die Suche zu erleichtern. Die einzelnen Anhänge werden im Inhaltsverzeichnis mit Seitenzahlen aufgeführt. Dem Anhang wird ein Verzeichnis der enthaltenen Anhänge vorangestellt.

Literaturverzeichnis

Die Notwendigkeit, zitierte Quellen im Literaturverzeichnis anzugeben, hat zwei Gründe: Zum einen legt der*die Verfasser*in Rechenschaft darüber ab, bei welchen gedanklichen Vorarbeiten er sich bedient hat – das Urheberrecht wird dadurch gewahrt. Zum anderen wird es dem*der Leser*in einer wissenschaftlichen Arbeit ermöglicht, selbst die Quellen aufzufinden und darin nachzulesen, um so den Gedankengang des*der Verfassers*in besser nachvollziehen und kontrollieren zu können. Hierbei ist entscheidend, dass dem Zitatbeleg im Text (Harvard-Beleg) eindeutig die entsprechende Literaturangabe im Literaturverzeichnis zugeordnet werden kann. Die Angabe des Autor*innen-Nachnamens und des Erscheinungsjahres im Zitatbeleg muss also mit den entsprechenden Angaben im Literaturverzeichnis genau übereinstimmen. Um eine Quelle für den*die Leser*in einer wissenschaftlichen Arbeit problemlos auffindbar zu machen, müssen im Literaturverzeichnis noch eine Reihe weiterer Angaben gemacht werden. Das Literaturverzeichnis enthält alle im Text verwendete Literatur und sonstige Quellen in alphabetischer Reihenfolge. Sofern nicht die abgekürzte Zitierweise (Kurzbeleg bzw. Harvard-Methode) verwendet wird, kann das Literaturverzeichnis in verschiedene Bereiche aufgeteilt werden, z. B. Einzelwerke, Beiträge aus Sammelwerken, Zeitschriften und Zeitungen, sonstige Quellen. Innerhalb dieser Aufteilung werden die Quellen wiederum alphabetisch sortiert.

Siehe auch:

Ehrenwörtliche Erklärung

Wissenschaftliche Arbeiten müssen selbstständig erbracht und verfasst werden und dürfen kein Plagiat enthalten.

Deshalb wird im „Allgemeinen Teil“ unserer „Studien- und Prüfungsordnung (SPO)“ gefordert, dass schriftlich zu versichern ist, dass die Arbeit selbstständig erfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden.

Mit einer ehrenwörtlichen Erklärung versichern Sie die selbstständige Anfertigung Ihrer Arbeit.

Die ehrenwörtliche Erklärung ist unter Angabe von Ort und Datum zu unterschreiben. Eine Vorlage für die ehrenwörtliche Erklärung finden Sie auf neo unter ZO Zentrales Prüfungsamt bei Dateien

Die Ehrenwörtliche Erklärung ist in den Seminar- und Abschlussarbeiten grundsätzlich am Ende der Arbeit anzufügen und im Original zu unterschreiben (ohne Seitennummerierung und Erwähnung im Inhaltsverzeichnis).

Siehe auch

Literatur

  1. Vgl. Poenick 1989, S.123 f./195 f.
  2. Vgl. Deutsches Institut für Normung (Hrsg.) (1978): DIN 55301 Gestaltung statistischer Quellen, S. 3.