Zitieren

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Grundsätzlich gilt, jeder Gedanke, der nicht von dem*der Autor*in der Arbeit selbst, sondern von einem anderen stammt, muss kenntlich gemacht werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein direktes oder indirektes Zitat handelt. Nur so kann nicht unterstellt werden, eine Form des Diebstahls, nämlich ein Plagiat, begangen zu haben. Und nur so sind die zitierten Aussagen für den Leser nachprüfbar. Dieser Zitierpflicht wird nachgekommen, indem der*die Leser*in am Ende des Zitates dar- über informiert wird, aus welcher Quelle das Zitat entnommen wurde[1].

Was ist zitierfähig?

Grundlegend zitierfähig sind alle wissenschaftlichen Texte, die z. B. in der Hochschulbibliothek angeboten werden. Dazu gehören unter anderem Monografien, Handbücher, Aufsätze aus wissenschaftlichen Zeitschriften und Artikel aus FachLexika. Auch Materialien aus Archiven und veröffentlichte Dissertationen können zitiert werden.

Zu beachten ist, dass nicht alles, das zitierfähig, auch zitierwürdig ist. Z. B. sind Veröffentlichungen der Trivialliteratur oder Belletristik keinesfalls heranzuziehen. Auch Informationen der Internetseite Wikipedia zählen zu den nicht zitierfähigen Veröffentlichungen, nachdem es keinerlei Sicherheit in Bezug auf die wissenschaftliche Korrektheit der Aussagen gibt. Für einen ersten Einstieg ins Thema jedoch, kann diese Seite sicher einen gewissen Überblick verschaffen[1].

Es sollte darauf geachtet werden, dass auch im Zeitalter des Internets ausreichend Quellen aus der Literatur genutzt werden (vorausgesetzt mit dem Betreuenden wurde nichts anderes vereinbart).

Direkte und indirekte Zitate

Direkte und indirekte Zitate

Direktes (wörtliches) Zitat

  • Bei einem direkten Zitat muss der zitierte Text buchstabengetreu wiedergegeben werden, d. h. sogar Rechtschreibfehler oder eine veraltete Orthographie werden unverändert übernommen.
  • Der zitierte Text steht hier immer in Anführungszeichen (ansonsten wird fremdes Gedankengut als eigenes verkauft - Vorsicht Plagiat!).
  • Wird innerhalb eines Zitates zitiert (Zitat im Zitat), so steht das innen stehende Zitat in einfachen Anführungszeichen.
  • Beinhaltet das Zitat einen Rechtschreibfehler, so kann der*die Autor*in z. B.durch das lateinische Wort sic (= so ist es wirklich), gefolgt von einem Ausrufezeichen (beides in eckigen Klammern, also: [sic!] ), darauf hinweisen.
  • Muss dem Zitat etwas hinzugefügt werden, weil es z. B. in einen eigenen Satz eingebettet werden soll oder das Zitat ohne eine Erläuterung nicht verständlich ist, wird der zu ergänzende Text in eckige Klammern gesetzt, gefolgt von einem Komma und den Initialen des*der Verfassers*in: [hinzugefügter Text, X.Y.]
  • Soll innerhalb des Zitates ein Teil ausgelassen werden, so wird diese Auslassung durch drei Punkte in runden Klammern […] gekennzeichnet.
  • Grundsätzlich soll mit wörtlichen Zitaten sparsam und nur gezielt umgegangen werden. Stattdessen sollen eigene Formulierungen gesucht werden. Sinnvoll sind wörtliche Zitate aber, wenn der Originaltext einen Aspekt besonders treffend erklärt, etwas besonders betont oder hervorgehoben werden soll, besonders einprägsame Begrifflichkeiten im Originaltext verwendet wurden oder der Sachverhalt im Original so bedeutsam oder präzise dargestellt ist, dass eine Umformulierung einen Qualitätsverlust mit sich bringen würde.
  • Zitation aus Sekundärliteratur (d. h. Zitate, bei welchen der*die Verfasser*in der Arbeit Autor*in A aufgrund eines Zitates bei Autor*in B zitiert) sollten nur in besonderen Ausnahmefällen übernommen werden, da die ursprünglichen Gedanken durch Übertragung verändert sein könnten. Eine Ausnahme kann sein, dass die Originalquelle nicht zugänglich ist. Zitiert wird hier mit der Kennzeichnung zitiert nach (Primärquelle zit. n. Sekundärquelle)[2].
  • Besteht bei der Fußnotenzitation ein Beleg aus mehreren Quellen, so werden alle Quellen in einer Fußnote aufgeführt und mit einem Schrägstrich oder Semikolon getrennt.

Indirektes (sinngemäßes) Zitat

Ein indirektes Zitat zeichnet sich dadurch aus, dass die Aussagen des*der Autors*in in eigenen Worten wiedergegeben werden. Diese Wiedergabe erfordert ein hohes Maß an Formulierungsfähigkeit. Schließlich geht es nicht nur um eine Umgestaltung des Satzbaus mit gleichbleibendem Inhalt. Mit der Umformulierung fremder Gedanken soll das eigene Verständnis dargestellt werden[3]. Indirekte Zitate kommen in wissenschaftlichen Arbeiten sehr viel häufiger vor als direkte Zitate. Ihnen wird in der Quellenangabe ein Vgl. (= Vergleiche) vorangestellt, wobei in der Harvard-Methode das Vgl. nicht notwendig ist, die Anführungszeichen im Text entfallen.

Fremdsprachliche Zitate

Diese können in der Originalsprache übernommen werden, soweit es sich um eine Schulsprache handelt, und der Sinn des Zitates durch die Übersetzung verfremdet würde. In einer Fußnote sollte aber die deutsche Übersetzung angeboten werden[4].

Zitiersysteme

Es sind grundsätzlich zwei Systeme gebräuchlich:

Das deutsche Zitiersystem

Die vollständigen Quellenangaben (Vollbeleg) werden bei erstmaliger Nennung jeweils als Fußnote am Ende einer Seite einfügt. Bei jeder weiteren Nennung genügt der Kurzbeleg. Der vollständige Titel wird zusätzlich im Literaturverzeichnis am Ende der Arbeit aufgeführt. Für Wiederholungen der Quellen kann folgende Abkürzung eingesetzt werden: ebd. (= ebenda) beim unmittelbaren Vorausgang derselben Quelle. Bei indirekten Zitaten wird der Quelle ein „Vgl.“ (Vergleiche) vorangestellt. Bitte klären Sie mit Ihrem*Ihrer Betreuer*in ab, ob Sie direkt den Kurzbeleg, auch bei erstmaliger Nennung der Quelle, verwenden dürfen. Dies erleichtert Ihnen die Arbeit.

Das amerikanische Zitiersystem

Die Quellen werden als Kurzbeleg in Klammern direkt hinter dem Zitat im Fließtext der Arbeit untergebracht (Harvard-Methode). Der vollständige Titel wird nur im Literaturverzeichnis am Ende der Arbeit aufgeführt. Bei der amerikanischen Zitierweise steht die Quelle in Klammer vor dem Punkt. Für das deutsche Zitiersystem, nicht amerikanisches Zitiersystem, kann gelten: Bezieht sich der Quellenverweis nur auf den letzten Satz, wird er direkt dahinter (also noch vor den Punkt gesetzt). Soll sich der Verweis hingegen auf den vorangegangenen Absatz beziehen, so ist er nach dem Punkt zu setzen. Soll ein ganzer Abschnitt auf eine Quelle gestützt werden, ist ein entsprechender Hinweis am Beginn des Abschnittes (z. B. Nach Auffassung von XY…) sinnvoll. Im Zweifel setzen Sie den Verweis der Fußnote hinter den Punkt. Nach jedem Absatz sollte ein neuer Quellenverweis gesetzt werden, auch wenn mehrere Absätze aus ein und derselben Quelle stammen. Sowohl die deutsche als auch die amerikanische Zitierweise haben Vor- und Nachteile. So ist z. B. die Handhabung der Verwendung des Kurzbelegs einfacher, da auf die Verwaltung von Fußnoten verzichtet werden kann. Andererseits kann bei Verwendung des Vollbelegs auf wiederholtes Nachschlagen im Literaturverzeichnis verzichtet werden. Für welche Zitierweise man sich entscheidet, liegt – solange der*die Betreuer*in keine Vorgaben macht – grundsätzlich bei dem*der Bearbeiter*in. Achtung: Die Zitierweise, die beim ersten Zitat eingesetzt wird, muss in der gesamten Arbeit konsequent beibehalten werden! Bei Zweifeln oder Problemen fragen Sie am besten Ihre*n Dozenten*in.

Gestaltung der Quellenangaben

Im Folgenden finden Sie Zitationsbeispiele für die unterschiedlichen Quellarten. Der Vollbeleg und der Kurzbeleg entsprechen der Zitation nach Theisen. Diese Zitationsstile finden Sie auch in Citavi: Theisen, 16th ed., Chicago-Style (Vollbeleg in der Fußnote) und Theisen, 16th ed, Harvard-Style (Kurzbeleg im Text). Die Angaben im Literaturverzeichnis entsprechen dem Vollbeleg, jedoch ohne die Seitenangabe. Ausnahme bei Sammelwerken und Zeitschriften. Dort muss bei Aufsätzen aus Zeitschriften der Bereich angeben werden, auf denen der Aufsatz abgedruckt ist, also z. B. S. 201-213 oder S. 39-41.

Tabelle: Grundmuster der zitierweise
Vollbeleg Kurzbeleg
GrundmusterName, Vorname abgekürzt (Erscheinungsjahr): Titel, Auflage abgekürzt, Verlagsort: Verlagsname, „S.“ Seitenzahl. GrundmusterName Erscheinungsjahr, „S.“ Seitenzahl.
Stets ein „vgl.“ voranstellen, wenn es sich um ein indirektes Zitat handelt. In der Fußnote muss ein „vgl.“ voranstellen, wenn es sich um ein indirektes Zitat handelt, im Kurzbeleg im Text kann ein „vgl.“ voranstellt werden.
Verfügt der Verlag über mehrere Verlagsorte, wird nur der erste Ort genannt.
Werden mehrere Veröffentlichungen eines*r Autors*in aus demselben Jahr angegeben, wird unterschieden mit 2011a, 2011b,… Werden mehrere Veröffentlichungen eines*r Autors*in aus demselben Jahr angegeben, wird unterschieden mit 2011a, 2011b,…
Ist das Jahr einer Publikation unbekannt, wird dies mit dem Kürzel „o.J.“ gekennzeichnet. Ist das Jahr einer Publikation unbekannt, wird dies mit dem Kürzel „o.J.“ gekennzeichnet.
Ist der*die Verfasser*in einer Publikation unbekannt, der Herausgeber jedoch bekannt, wird dieser anstatt angegeben und mit „(Hrsg.)“ gekennzeichnet. Ist der*die Verfasser*in einer Publikation unbekannt, der Herausgeber jedoch bekannt, wird dieser anstatt angegeben und mit „(Hrsg.)“ gekennzeichnet.
Bei mehr als drei Verfasser*innen wird dem Erstgenannten das Kürzel „et al.“ (lat.: und andere) angehängt. Bei mehr als drei Verfasser*innen wird dem Erstgenannten das Kürzel „et al.“ (lat.: und andere) angehängt.
Tabelle: Zitierweise Einzelwerke
Vollbeleg Kurzbeleg
Ein*e Autor*in:Meffert, H. (2014): Grundlagen marktorientierter Unternehmensführung, 12. Aufl., Wiesbaden: Gabler, S. 100. Meffert 2014, S. 100
Mehrere Autor*innen:Berekoven, L.; Eckert, W.; Ellenrieder, P. (2009): Marktforschung: Methodische Grundlagen und praktische Anwendung, 12. Aufl., Wiesbaden: Gabler, S. 40. Berekoven; Eckert; Ellenrieder 2009, S. 40
Autor*in unbekannt:Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Hrsg.); Umweltbundesamt (Hrsg.) (2011): Umweltwirtschaftsbericht 2011, Berlin, S. 5. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit; Umweltbundesamt, 2011, S. 5
Tabelle: Zitierweise Sammelwerke
Vollbeleg Kurzbeleg
Gleißner, W. (2010): Bewertung von Private Equity-Gesellschaften, in: Drukarczyk, J.; Ernst, D. (Hrsg.) (2010): Branchenorientierte Unternehmensbewertung, München: Vahlen, S. 201. Gleißner 2010, S. 201
Im Literaturverzeichnis muss bei Aufsätzen aus Sammelwerken der Bereich angeben werden, auf denen der Aufsatz abgedruckt ist, also z. B. S. 201-213 oder S. 39-41
Tabelle: Zitierweise Zeitschriften und Zeitungen
Vollbeleg Kurzbeleg
Zeitschriftenaufsätze:Huber, F. (2011): Marktanalyse, in: W&V 03/11, S. 39. Huber 2011, S. 39
Zeitungsartikel:Röder, J. (2016): Gold als Investment boomt, in: Handelsblatt vom 19.08.2016, S. 2. Röder 2016, S. 2
Im Literaturverzeichnis muss bei Aufsätzen aus Zeitschriften der Bereich angeben werden, auf denen der Aufsatz abgedruckt ist, also z. B. S. 201-213 oder S. 39-41
Tabelle: Zitierweise Promotions- und Habilitationsschriften
Vollbeleg Kurzbeleg
Kleinsteuber, A. (2011): Kognitive und affektive Messewirkungsforschung, Erfurt, Diss., S. 67 Kleinsteuber 2011, S. 67
Tabelle: Zitierweise Amtliche Publikationen, Juristische Quellen, Rechtsprechungen
Vollbeleg Kurzbeleg
§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG
OLG Stuttgart, NJW 2002, 1254. OLG Stuttgart, NJW 2002, 1254
Tabelle: Zitierweise Online-Quellen
Vollbeleg Kurzbeleg
Grundmuster:Name, Vorname abgekürzt. (Erscheinungsjahr): Titel. Vollständige URL-Adresse („abgerufen am“ Datum). Grundmuster: Name Erscheinungsjahr
Lubzyk, J. et al. (2017): Wie man eine wissenschaftliche Arbeit erstellt. URL: https://www.hfwu.de/fileadmin/user_upload/IBIS/Leitfaeden/Leitfaden_ wissenschaftliches_Arbeiten.pdf (abgerufen am 20.02.2017). Lubzyk et al. 2017, S. 30.Besonderheit FBF:Lubzyk et al. 2017, S. 30, online
Controlling-Portal (Hrsg.) (2016): Stärken-Schwächen-Analyse. URL: http://www.controllingportal.de/Fachinfo/ Grundlagen/Staerken-Schwaechen-Analyse.html (abgerufen am 10.08.2016). Controlling-Portal 2016.Besonderheit FBF:Controlling-Portal 2016, online
Zu beachten ist, wenn kein*e Autor*in angegeben ist, ersatzweise den*die Herausgeber*in der Seite angeben. Der*die Herausgeber*in findet sich im Impressum der Online Seite.
Tabelle: Zitierweise E-Books
Vollbeleg Kurzbeleg
Meffert, H. (2014): Marketing. Grundlagen marktorientierter Unternehmensführung, 12. Aufl., Wiesbaden: Gabler, S.100. Meffert 2014, S.100

E-Books werden wie Printmedien zitiert.

Tabelle: Zitierweise aus selbst durchgeführten Interviews und Erhebungen
Vollbeleg Kurzbeleg
Müller, Fa. YZ, Interview am 12.01.2010: Kundenbetreuung, siehe Anhang 1. Müller, Interview am 12.01.2012, siehe Anhang 1
Kundenbefragung, März 2010, siehe Anhang 2. Kundenbefragung, März 2010, siehe Anhang 2
Werden Passagen aus eigens durchgeführten Interviews/Erhebungen zitiert, muss in einer Fußnote auf das Interview/die Erhebung hingewiesen werden. Zudem muss das Interview/die Auswertung der Erhebung im Anhang aufgeführt sein.

Besonderheiten juristischer Zitierungen

Rechtsprechung: Idealerweise werden Gericht, Entscheidungsart, Datum, Aktenzeichen und Fundstelle angegeben. Beispiel: BGH, Urteil vom 1.4.2015, II ZR 115/13, NJW 2015, S. 1234; oder: LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.1.2010, 5 Sa 1433/09, NZA-RR 2010, S. 378. Die Nachweise der Entscheidungen gehören nicht ins Literaturverzeichnis! Es kann ein gesondertes Verzeichnis der Gerichtsentscheidungen angelegt werden – ob dies von dem*der Gutachter*in/Betreuer*in gefordert wird, bitte im Einzelfall abklären.

Standard-Gesetzestexte (z. B. das Bürgerliche Gesetzbuch – BGB) müssen nicht nachgewiesen werden. Anders ist dies bei speziellen Gesetzen oder auch Gesetzesvorhaben (z. B. einen Referentenentwurf eines Bundesministeriums. In diesem Fall als Quelle die offizielle Dokumentation angeben, keinesfalls Beck-Texte im DTV o. ä. anführen! Die richtigen Fundstellen für Gesetze sind die Bundes- bzw. Landesgesetzblätter, z. B. „Gesetz zur Verbesserung des Einkommens mittelloser Studenten fern der Heimat“ GVES) vom 01.04.2000, BGBl. I, Nr. 5, S. 1007, ausgegeben am 2.4.2000. Der gesamte Gesetzgebungsprozess ist auch im Internet dokumentiert, z. B. unter Bundesgesetzblatt-online. Hilfreich ist auch die Seite www.buzer.de mit umfassender Dokumentation der Entwicklung einzelner Gesetze samt Materialien. Bei anerkannten, etablierten juristischen Werken, z. B. Kommentaren, findet sich – meist auf den ersten Seiten – ein sog. „Zitiervorschlag“ für das Werk – dieser sollte übernommen werden!

Siehe auch

Literatur

  1. 1,0 1,1 Vgl. Heister, W; Weßler-Poßberg, D. (2007): Studieren mit Erfolg: Wissenschaftliches Arbeiten, Stuttgart: Schaeffer-Poeschel, S. 133.
  2. Vgl. Balzert, H. et al. (2008): Wissenschaftliches Arbeiten, Witten-Herdecke: W3L, S. 103
  3. Vgl. Heister, Weßler-Poßberg 2007, S. 136.
  4. Vgl. Theisen, M.R. (2011): Wissenschaftliches Arbeiten, 15. Aufl., München: Vahlen, S. 150.